
Eine Beschäftigung ist geringfügig, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Eine Zeitgrenze (bisher: weniger als 15 Stunden in der Woche) gibt es nicht mehr. Bei der Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen bleiben die...
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Eine Art der Versicherungsscheine Geringfügige Beschäftigungen sind die geringfügig entlohnten Beschäftigungen; eine solche liegt vor, wenn die Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und - das Arbeitsentgelt regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (z.Zt.: 32...
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